Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sind, erstellen wir für Sie ein Haftpflichtschaden-Gutachten. In diesem Fall tritt die Versicherung für die Regulierung des Schadens ein, das heißt: sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall (Abschleppkosten, Gutachten-Kosten, Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten) werden von der Versicherung Ihres Unfallgegners übernommen. Nach Ausfüllen unserer Abtretungserklärung entstehen Ihnen keine Kosten: Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab! Sie können dann Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder „fiktiv“ auf Basis des Gutachtens abrechnen, sich also die von uns kalkulierten Reparaturkosten ausbezahlen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass Ihnen nur der Netto-Betrag (ohne MwSt.) ausbezahlt wird. Zudem kann die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen und mit deren Lohnkosten kalkulieren, sofern Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre bzw. älter als 3 Jahre und nicht scheckheftgepflegt ist.
Für die Dauer der Reparatur wird Ihnen von der Versicherung ein Nutzungsausfall entsprechend der Fahrzeugklasse (Nutzungsausfalltabelle) bezahlt, oder aber Sie nehmen sich einen Mietwagen der zutreffenden Mietwagenklasse. In beiden Fällen müssen Sie aber eine durchgeführte Reparatur nachweisen, entweder in Form einer Reparaturrechnung oder einer von uns erstellten Reparaturbestätigung.
Schadengutachten erstellen wir für Pkws, Lkws, Motorräder und Sonderfahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile oder Landwirtschaftsfahrzeuge)
Bei einem Unfall, den Sie selbst verschuldet haben, oder wenn der Schädiger nicht auszumachen ist (Unfallflucht), können Sie Ihre Vollkasko-Versicherung in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist jedoch die Versicherung weisungsbefugt, das heißt sie bestimmt, wer den Schaden begutachtet und ein Kasko-Gutachten erstellt. Stimmen Sie sich also vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob wir den Schaden an Ihren Fahrzeug aufnehmen können. Falls Sie uns ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer beauftragen, werden in der Regel unsere kalkulierten Reparaturkosten anerkannt, die Sachverständigenkosten werden jedoch nicht übernommen.
Im Haftpflichtschaden-Fall empfehlen wir die Hinzuziehung eines qualifizierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht. Sprechen Sie mit uns, wir nennen Ihnen eine entsprechende Kanzlei in Ihrer Nähe.