Plausibilitätsprüfung & Beweissicherung

Neben den zuvor genannten „Schadengutachten“, erstellen wir Beweissicherungsgutachten bzw. Gutachten über die Plausibilität eines Schadens. Ein Beispiel: Sie werden beschuldigt, mit Ihrem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben oder sollen für einen Schaden aufkommen, den Sie nicht verursacht haben. Wir stellen den Schaden an beiden kollisionsbeteiligten Fahrzeugen fest, dokumentieren die Spurzeichnungscharakteristik und veranlassen gegebenenfalls die Gegenüberstellung beider Fahrzeuge, um die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen abzuwehren bzw. Forderungen gegen Sie abzulehnen.